Ein Führerschein wird ausgestellt, um einer Person das Führen eines Kraftfahrzeugs einer beliebigen Klasse auf einer Straße zu ermöglichen. Es ist niemandem gestattet, ein Kraftfahrzeug auf der Straße zu führen, es sei denn, er ist Inhaber eines gültigen Führerscheins oder eines vorläufigen Führerscheins, der für diese Fahrzeugklasse ausgestellt wurde. Niemand hat Anspruch auf mehr als einen Führerschein, es kann jedoch ein Führerschein angebracht werden, der es dem Inhaber ermöglicht, eine oder mehrere Kraftfahrzeugklassen zu führen. Der Führerschein wird nach Ablauf der Gültigkeitsdauer bei Vorlage und Zahlung der vorgeschriebenen Gebühr erneuert. Jede Person, die ein Kraftfahrzeug auf einer Straße führt, muss ihren Führerschein oder vorläufigen Führerschein mitführen und auf Verlangen eines Polizeibeamten zur Prüfung vorlegen.
Bedingungen für den Erwerb eines Führerscheins in Kenia
Ein Zulassungsbeamter darf einem Antragsteller keinen Führerschein mit einem Vermerk für eine beliebige Kraftfahrzeugklasse erteilen, es sei denn, der Antragsteller:
- Über sechzehn Jahre alt.
- Ab einem Alter von achtzehn (18) Jahren, außer bei Motorrädern.
- In Bezug auf Matatus und Motor-Omnibusse:
- Ist älter als vierundzwanzig (24) Jahre.
- Besitzt seit mindestens vier (4) Jahren einen Führerschein für Kraftfahrzeuge oder Nutzfahrzeuge.
- Stellt dem Lizenzbeamten Folgendes sicher:
- Er hat eine Befähigungsprüfung zum Führen dieser Kraftfahrzeugklasse bestanden und verfügt über einen Befähigungsnachweis.
- Ist der Inhaber eines gültigen Führerscheins für diese Kraftfahrzeugklasse, der von einer zuständigen Behörde in einem Mitgliedsland des Commonwealth ausgestellt wurde?
- Ist Inhaber eines internationalen Führerscheins.
- Kann, wenn er eine Brille trägt, das Kennzeichen eines Kraftfahrzeugs aus einer Entfernung von fünfundzwanzig (25) Metern lesen. Eine Person, die völlig blind oder auf einem Auge blind ist, darf keinen Führerschein besitzen.
- Gibt eine Erklärung darüber ab, ob er/sie an einer solchen Krankheit oder körperlichen Behinderung leidet, die dazu führen könnte, dass das Führen eines Kraftfahrzeugs durch ihn/sie eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt.
- Wenn ein Führerscheinbeamter den Eindruck hat, dass es Grund zu der Annahme gibt, dass der Bewerber um einen Führerschein an einer Krankheit oder körperlichen Behinderung leidet, die dazu führen kann, dass er ein Kraftfahrzeug der Klasse oder Klassen führt, für die der Antrag gestellt wird Wird eine Lizenz erteilt und stellt eine Gefahr für die Öffentlichkeit dar, kann ein solcher Antrag abgelehnt werden, es sei denn, der Antragsteller:
- Legt eine Bescheinigung eines Arztes vor, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller nach Ansicht dieses Arztes körperlich in der Lage ist, die betreffende(n) Klasse(n) des betreffenden Kraftfahrzeugs zu führen.
- Macht eine Fahrprüfung und besteht sie.
Führerscheinklassen in Kenia
Die Führerscheinkategorien in Kenia sind in 7 Gruppen unterteilt: A, B, C, D, E, F und G. Diese Kategorien geben die Klasse der Fahrzeuge an, die ein Führerscheininhaber fahren kann. Die Klassen A bis D sind weiter in verschiedene Klassen unterteilt, während die Klassen E bis G spezielle Fahrklassen definieren. Hier finden Sie eine Liste aller Führerscheinklassen mit ihren Beschreibungen und Mindestanforderungen.
1. Führerscheine der Kategorie A
Kategorie | Beschreibung | Voraussetzungen: |
A1 Moped | Ermöglicht das Fahren eines Motorrads mit bis zu 50 ccm. Es dürfen keine Passagiere befördert werden. Keine Lasten. Kein Passagier. | Mindestalter 16 Jahre. |
A2 Leichtes Motorrad | Ermöglicht das Fahren eines Motorrads mit mehr als 50 ccm. Kann eine maximale Belastung von 60 kg tragen (für bis zu 400 cm³). Kann einen Passagier befördern. | Mindestalter 18 Jahre. |
A3 Motorradtaxi Kuriere - Dreiräder (zB Tuk-Tuk) | Ermöglicht das Fahren eines Motorrads über 100 ccm. Kann eine maximale Belastung von 100 kg tragen (für bis zu 50 cm³). Kann einen Passagier befördern. | Mindestalter 21 Jahre. 1 Jahr Fahrerfahrung der Kategorie A2. |
2. Führerscheine der Kategorie B
Kategorie | Beschreibung | Voraussetzungen: |
B1 Leichtes Fahrzeug | Ermöglicht das Fahren eines leichten Fahrzeugs (Pkw) mit einem zulässigen Gesamtgewicht (GVW) von 3500 kg mit einem leichten Anhänger (nicht mehr als 750 kg). Kann ein Fahrzeug fahren, das sowohl mit einem Schalt- als auch einem Automatikgetriebe ausgestattet ist. Kann maximal 7 Passagiere befördern. | Mindestalter 18 Jahre. |
B2 Leichtfahrzeug (automatisch) | Erlauben Sie einem, ein leichtes Fahrzeug (Personenkraftwagen) mit Automatikgetriebe und einem zulässigen Gesamtgewicht (GVW) von 3500 kg mit einem leichten Anhänger (nicht mehr als 750 kg) zu fahren. Das Fahren eines Fahrzeugs mit Schaltgetriebe ist nicht möglich. Kann maximal 7 Passagiere befördern. | Mindestalter 18 Jahre. |
B3 Professionell | Ermöglicht das Fahren eines leichten Fahrzeugs (Pkw) mit einem zulässigen Gesamtgewicht (GVW) von 3500 kg mit einem leichten Anhänger (nicht mehr als 750 kg). Ausgestattet mit einem Schalt- oder Automatikgetriebe. Kann maximal 7 Passagiere befördern. | Mindestalter 21 Jahre. |
3. Führerscheine der Kategorie C
Kategorie | Beschreibung | Voraussetzungen: |
C1 Kleintransporter | Ermöglicht das Fahren eines leichten Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht (GVW) von mehr als 3500 kg und maximal 7500 kg mit maximal einem leichten Anhänger, der 750 kg nicht überschreitet. Ausgestattet mit Schalt- oder Automatikgetriebe. | Mindestalter 22 Jahre. |
C Mittlerer LKW | Ermöglicht das Fahren eines schweren Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht (GVW) von mehr als 7500 kg mit maximal einem leichten Anhänger, der 750 kg nicht überschreitet. Ausgestattet mit Schalt- oder Automatikgetriebe. | Mindestalter 24 Jahre. Zwei Jahre Fahrerfahrung in der Fahrklasse C1. Erforderlich, um eine Ausbildung zu absolvieren. |
CE Schwerer LKW mit Anhänger | Ermöglicht das Fahren eines schweren Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht (GVW) von mehr als 7500 kg mit einem schweren Anhänger oder Sattelauflieger. Ermöglicht das Fahren von Gelenkfahrzeugen (d. h. einem Fahrzeug mit zwei oder mehr Teilen, die so verbunden sind, dass sie sich gleichzeitig in verschiedene Richtungen bewegen können). Ausgestattet mit Schalt- oder Automatikgetriebe. | Mindestalter 28 Jahre. Vier Jahre Fahrerfahrung der Kategorie C. Für die Kategorie CE ist eine Schulung und Wiederholungsprüfung erforderlich. |
CE Schwerlastfahrzeug für den Transport von Gefahrstoffen | Ermöglicht das Fahren eines schweren Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht (GVW) von mehr als 7500 kg mit schwerem Anhänger oder Sattelauflieger. Ermöglicht das Fahren von Sattelschleppern. Ausgestattet mit einem Schalt- oder Automatikgetriebe. | Mindestalter 30 Jahre. Zwei Jahre Erfahrung im Fahren der Kategorie CE. Für die Kategorie CD ist eine Schulung und Wiederholungsprüfung erforderlich. |
4. Führerscheine der Kategorie D
Kategorie | Beschreibung | Voraussetzungen: |
D1 VON | Ermöglicht das Fahren eines Transporters mit maximal 14 Passagieren. Ausgestattet mit Schalt- oder Automatikgetriebe. | Mindestens 22 Jahre. |
D2 Kleinbus | Ermöglicht das Fahren eines Busses mit 14 bis 32 Fahrgästen. Ausgestattet mit Schalt- oder Automatikgetriebe. | Mindestalter 25 Jahre. Mindestens 3 Jahre Erfahrung im Fahren der Kategorie D1. Für die Kategorie D2 ist eine Schulung und Wiederholungsprüfung erforderlich. |
D3 Großer Bus | Ermöglicht das Fahren eines Busses mit 33 oder mehr Passagieren. Ausgestattet mit Schalt- oder Automatikgetriebe. | Mindestalter 30 Jahre. Mindestens 3 Jahre Erfahrung im Fahren der Kategorie D2. Für die Kategorie D3 ist eine Schulung und Wiederholungsprüfung erforderlich. |
5. Führerscheine der Kategorie E
Kategorie | Beschreibung | Voraussetzungen: |
Spezieller Berufsführerschein | Ermöglicht das Fahren aller Fahrzeuge der Kategorien C1, C, CE, D, D1, D2, D3 und der Zulassungen EC1, EC, ECE, ED, ED1, ED2 bzw. ECD3. | Mindestalter 21 Jahre. Abgeschlossene 3-monatige Fahrpraxis mit einem Fahrzeug der Kategorien C1, C, CE, D, D1, D2, D3 und zugelassen als EC1, EC, ECE, ED, ED1, ED2 bzw. ECD 3. Lizenzen der Klasse ED2 sind für die Klassen D1 und D zu kennzeichnen, während ECE-Lizenzen der Klasse C und C1 zu kennzeichnen sind. |
6. Führerscheine der Kategorie F
Kategorie | Beschreibung | Voraussetzungen: |
Sonderführerschein für Menschen mit Behinderung (PWD) | Ermöglicht das Führen eines Fahrzeugs, abhängig von der Kategorie, für die der PWD ausgebildet ist. | Mindestalter 18 Jahre. Voraussetzung sind je nach Klasse die Kategorien der Behindertenfahrer. |
7. Führerscheine der Kategorie G
Kategorie | Beschreibung | Voraussetzungen: |
Industrielle Bau- und landwirtschaftliche Anlagenausrüstung | Ermöglicht den Betrieb von Gabelstaplern, Motorgradern, Schaufeln, Baggern, Walzen und anderen speziellen Arten von Anlagen und Geräten, für die eine besondere Genehmigung der Behörde gemäß der Verkehrsordnung erforderlich ist, bevor solche Anlagen zur Nutzung registriert werden können. | Der Vermerk für die Klasse G erfolgt im Führerschein. |
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